Mutterschutzgesetz gilt jetzt auch für Schülerinnen

 

Durch die Novellierung des Mutterschutzgesetzes gilt dieses nun auch für schwangere und stillende Schülerinnen.

 

Die Schulleitungen sind dabei zuständig für dessen Umsetzung und werden (bei Schülerinnen an Landesschulen des Bildungsministeriums) durch das Institut für Lehrergesundheit unterstützt. Die dazu erstellte Gefährdungsbeurteilung und weitere Informationen finden Sie hier.