Umsetzung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an Förderschulen in RLP

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Lehrkraft und Pädagogische Fachkraft an einer Förderschule mit den (Förder-)Schwerpunkten ganzheitliche (G), motorische (M) und sozial-emotionale (E) Entwicklung, kann es sein, dass Sie regelmäßig engen Körperkontakt mit Schüler*innen haben. Insbesondere bei Tätigkeiten im Rahmen der Förderpflege wie z. B. windeln, waschen, füttern, sondieren, katheterisieren aber auch durch aggressives Verhalten von Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit, dass Sie mit potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten und/oder Körperausscheidungen in Kontakt kommen.

Um ein tätigkeitsbedingtes Infektionsrisiko (speziell gegenüber Hepatitis A und Hepatitis B) möglichst vorausschauend zu minimieren, fordert der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz und der Biostoffverordnung die umfassende Ermittlung und Bewertung vorhandener Infektionsrisiken am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung). Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist der Dienstherr verpflichtet, falls erforderlich, eine dem individuellen Risikoprofil entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Unterschieden wird hierbei unter anderem in die so genannte Angebots- und Pflichtvorsorge (ArbMedVV:2013).

Datenschutz

Das IfL legt sehr großen Wert auf die Einhaltung des Datenschutzes und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Aus diesem Grund erfassen wir Ihre Angaben in einem durch die Firewalls der Universitätsmedizin geschützten Onlinebefragungsbogen. Um Ihre Fragebogenangaben dennoch Ihrer Person zuordnen zu können, erfolgt die Erhebung der Angaben zunächst pseudonymisiert mit einem 5-stelligen Teilnehmercode. Dieser Code wird für diese Befragung durch das IfL für Sie generiert. Die Erhebung der Personendaten erfolgt dann in einer davon komplett getrennten Datenbank, die ebenfalls auf den geschützten Servern der Universitätsmedizin liegt. Eine Zusammenführung der Angaben zu Ihren persönlichen Daten ist ausschließlich dafür autorisierten Mitarbeitern des IfL möglich, nicht jedoch Dritten. Dadurch wird gewährleistet, dass bei der Übertragung der Daten über das Internet keine personenbezogenen Daten anfallen und das IfL dennoch die eingehenden Informationen konkreten Personen zuordnen kann. So wird sichergestellt, dass ggf. individuell erforderliche arbeitsmedizinische Maßnahmen ergriffen werden können.

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Mitarbeiter*innen des Instituts für Lehrergesundheit unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.