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Regelungen ab Oktober 2023

Sehr geehrte Studierende,

die wiedereingeführte generelle FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeitende in den operativen und interventionellen Bereichen sowie auf den Intensivstationen und Notaufnahmen der Universitätsmedizin Mainz ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Maskenpflicht war in diesen Bereichen für einen begrenzten Zeitraum eingeführt worden, um auf ein erhöhtes COVID-19 Infektionsgeschehen in einzelnen Bereichen zu reagieren. Dies erfolgte in Anlehnung an Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Da das Infektionsgeschehen nun wieder rückläufig ist, kann dort die generelle FFP2-Maskenpflicht aktuell entfallen.

Bitte beachten Sie weiterhin die grundlegenden Hygienemaßnahmen, die im Hygieneplan der Universitätsmedizin Mainz festgelegt sind und halten Sie ggf. zusätzliche bereichs- und stationsbezogene Vorgaben ein.

Sofern Sie Symptome aufweisen, stellen Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt vor.

Es besteht unabhängig vom Status der Immunisierung keine Testpflicht mehr. Im Hinblick auf alle Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Hygiene sind Studierende der Human- und Zahnmedizin Beschäftigten der Universitätsmedizin gleichgestellt, sofern sie curriculare Lehrveranstaltungen auf dem Gelände der Universitätsmedizin besuchen.