Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich begrüße Sie zu unserem aktuellen Newsletter.

 

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Klinik- und Pflegeausschuss Univ.-Prof. Dr. Christoph Düber erneut zu seinem Vorsitzenden gewählt hat. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Prof. Dr. Irene Krämer wiedergewählt. Ich gratuliere beiden ganz herzlich.

 

Des Weiteren möchte ich Sie darüber informieren, dass Prof. Dr. Wolfgang Wagner Ende März in den Ruhestand gehen wird. Ich bedanke mich bei Prof. Dr. Wagner für sein außerordentliches Engagement für die Universitätsmedizin Mainz. Außerdem möchte ich ihm dafür danken, dass er interimsweise die Neurochirurgische Klinik und Poliklinik geleitet hat.

 

Eine neue zentrale wissenschaftliche Forschungsplattform, das „Mainzer Forschungszentrum für Psychische Gesundheit“ (MZPG), wurde als Zusammenschluss von Kliniken und Instituten der Universitätsmedizin unter Beteiligung universitärer Einrichtungen gegründet. Das MZPG verfolgt die Zielsetzung, die Forschung im Bereich psychischer Erkrankungen an der Universitätsmedizin und Universität Mainz zu bündeln, um die am Standort vorhandenen Expertisen zu stärken. Das MZPG wird von Univ.-Prof. Dr. Manfred Beutel geleitet. Univ.-Prof. Dr. Klaus Lieb und Univ.-Prof. Dr. Michèle Wessa übernehmen die stellvertretende Leitung. Angestrebt wird die gemeinsame Antragstellung mit dem Leibniz Institut für Resilienzforschung (LIR) als Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit.

 

Planen Sie Forschungen an biologischem (nicht menschlichem!) Material aus dem Ausland? Dann könnte Ihr Vorhaben besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Diese basieren auf zwei internationalen Abkommen, nach denen der Zugang zu genetischen Ressourcen demjenigen Staat zugewiesen wird, von dessen Staatsgebiet sie stammen. Dabei verlangt das Nagoya-Protokoll einen fairen Ausgleich zwischen den Nutzern der genetischen Ressource und demjenigen Land, das diese zur Verfügung stellt. Es unterscheidet hierbei nicht zwischen Grundlagenforschung und kommerziell motivierter Forschung. Daher hat die DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt zwei Dokumente veröffentlicht, die Wissenschaftler_innen im Umgang mit dem Nagoya-Protokoll unterstützen sollen. Diese finden Sie hier.

 

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung möchte die Medizinischen Fakultäten in Deutschland unterstützen, um besonders interessierte und begabte Medizinstudierende für wissenschaftliche Forschungstätigkeit zu begeistern und zu gewinnen. Dazu schreibt die Stiftung die Einrichtung von drei Promotionskollegs aus, die jeweils mit insgesamt maximal 800.000 Euro für eine Laufzeit von drei Jahren dotiert sind. Hinweise für Antragsteller finden Sie online.

 

Das Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission schreibt Collaborative Doctoral Partnerships (CDP) aus, um strategische Kooperationen mit Hochschulen aufzubauen. Hochschulen in EU-Mitgliedsstaaten und Ländern, die dem EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 angeschlossen sind, können am CDP teilnehmen. Das Ziel ist, eine neue Generation von Doktorand_innen in Wissenschaft und Technologie auszubilden. Nähere Informationen zu diesem Programm lesen Sie hier.

 

Weiterhin möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mit einem Austrittsabkommen einhergeht, das vom Rat der EU angenommen wurde. Das Abkommen beinhaltet auch eine Übergangsfrist für Horizont 2020, sodass Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich weiterhin bis zum Ende von Horizont 2020 teilnahmeberechtigt und bis zum Ende der Laufzeit förderfähig sind.

 

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Bekanntmachung über die Einreichung von Vorschlägen für Mitglieder eines Expertenpools veröffentlicht. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist. Wesentliche Aufgabe der Mitglieder des Expertenpools wird die Begutachtung von Förderanträgen und die Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass das BMBF neue Richtlinien zur Förderung von Zuwendungen für Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung veröffentlicht hat. Die Richtlinien sind hier zu finden.

 

Bitte beachten Sie die Förderinformationen sowie die Informationen zu Stellenausschreibungen, Personalia und Veranstaltungen.

 

Herzlichst
Ihr
Ulrich Förstermann
Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan

 

 

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