Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

herzlich Willkommen zu unserem aktuellen Newsletter.

SC4 hat im Mai dieses Jahres die Digitale Beschlussvorlage eingeführt. Die Digitale Beschlussvorlage ersetzt die papierbasierte Variante zur Anforderung von Investitionen. Dieses Verfahren ist bei Investitionsbeschaffungen, die durch Forschung und Lehre bzw. Drittmittel finanziert werden, ab einem Einkaufswert von 50.000 Euro netto zu nutzen. In diesem Rahmen möchte ich hier noch einmal auf das Verfahren zur Beantragung von Großgeräten nach Art. 91b GG bei der DFG hinweisen. Da nun zu jedem Antrag vorab ein Vorstandbeschluss über das Verfahren der Digitalen Beschlussvorlage für Investitionen erwirkt werden muss, müssen sich alle Wissenschaftler_innen vor Antragsstellung und Einreichung des Antrags im ELAN-Portal der DFG zwingend mit der Abteilung Forschung in Verbindung setzen, um im Vorfeld alle notwendigen administrativen Sachverhalte wie auch die Frage der Kofinanzierung zu klären. Gerne unterstützt die Abteilung Forschung die Antragstellenden auch - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - beim Erstellen der Digitalen Beschlussvorlage. Näheres zur digitalen Beschlussvorlage für Investitionen finden Sie auf der Intranetseite von SC4 (https://intern.unimedizin-mainz.de/abteilung-zentraler-einkauf/bestellablauf-investitionen/digitale-beschlussvorlage-fuer-investitionen.html).

In der Wahlpflichtwoche, die vom 30. Mai bis 3. Juni 2022 stattfand, nahmen 77 Studierende an 16 Wahlpflichtfächern in den Kliniken des Medizincampus Trier teil. Neben praktischen und theoretischen Einheiten im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder und im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen wurden den Studierenden ein buntes Rahmenprogramm mit Führungen durch die Kliniken und Stadtführungen durch die älteste Stadt Deutschlands ermöglicht, um die Stadt als möglichen Studienort besser kennenzulernen. Am Tag der offenen Tür während der Wahlpflichtwoche konnten die Studierenden Einblicke in die Räumlichkeiten des Medizincampus Trier gewinnen und sich im Austausch mit aktuellen und ehemaligen MCT-Studierenden ein tiefergehendes Bild der Studienmöglichkeiten vor Ort machen.

Außerdem sind die Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung Humanmedizin und die Änderungsordnung der Studienordnung Zahnmedizin vom Fachbereichsrat genehmigt worden. Nach Abstimmung mit der JGU erfolgte bereits die Unterzeichnung durch den Wissenschaftlichen Vorstand und Dekan. Die Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt der JGU soll voraussichtlich Mitte Juli 2022 erfolgen. Auf der Homepage des Ressorts Forschung und Lehre werden die beiden Studienordnungen dann zur Verfügung gestellt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Sommer und gute Erholung. Der nächste Newsletter erscheint Anfang September.

Bitte beachten Sie die Förderinformationen sowie die Informationen zu Stellenausschreibungen, Personalia und Veranstaltungen.

 

Herzlichst
Ihr
Ulrich Förstermann
Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan

 

 

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