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Öffentliche Veranstaltung

Informationsveranstaltung zum neuen Mutterschutzgesetz


Veranstalter: Frauen- und Gleichstellungsbüro

    Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 01. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Statt pauschaler Beschäftigungsverbote hat eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen, eine Anpassung des Arbeitsplatzes hat dabei Vorrang. Die Schwangere kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit ihren Vorgesetzten entscheiden, wie sie arbeiten möchte und welche Veränderungen ggf. ihr Arbeitsplatz braucht, um sich und ihr Kind zu schützen. Außerdem gilt das neue Mutterschutzgesetz jetzt auch für Studentinnen und Schülerinnen. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Vorgesetzte und Betroffene informieren.

Veranstaltungsdetails
Datum 01.03.2018
Uhrzeit 16:00-17:30 Uhr
Ort

Hörsaal Innere Medizin

Gebäude 205

Universitätsmedizin Mainz

Langenbeckstr. 1

55131 Mainz

Beschreibung Informationsveranstaltung zum neuen Mutterschutzgesetz
Kosten Der Eintritt ist frei!
Dozent Stephanie Oehl, Leiterin Servicecenter 1
Dipl. Ing. Dirk Kohler, Stv. Leiter Stabsstelle Sicherheit
Dr. med. Antonia Viertel, Leitende Betriebsärztin
Dr. med. Nina Pirlich, Fachärztin für Anästhesie
Franziska Schmidt, Studentin der Humanmedizin
Kontakt

Weitere Auskünfte erteilt das Frauen- und Gleichstellungsbüro, Tel. 06131 17-3374

Weitere Informationen

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Downloads

Flyer_4s_Infoveranstaltung_Gleichstellungsbuero_050218_RZ.pdf

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