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Behandlungskosten

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Für Fragen zu Behandlungskosten und Zahlungsmöglichkeiten steht Ihnen das Team des International Medical Services zur Verfügung. Unser medizinisches Personal kann Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen.

 

  • Selbstzahlende Patienten

Basierend auf der Beurteilung und Behandlungsempfehlung unserer Ärzte, erstellt das International Medical Service-Team für anfragende Patienten eine Kostenschätzung. Bitte beachten Sie, dass diese Kostenschätzungen immer unverbindlich sind und auf den aktuell verfügbaren Informationen basieren. Die tatsächlichen Behandlungskosten können die geschätzten Beträge daher über- oder unterschreiten. Dies kann sich durch eine Anpassung des Behandlungsplans, alternative Behandlungsanforderungen, relevante Nebendiagnosen, Unvorhergesehenes im Behandlungsverlauf, verlängerte oder verkürzte Verweildauer, usw. ergeben.

Für selbstzahlende Patienten ist eine Vereinbarung zur Abrechnung von ärztlichen Honoraren auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) verbindlich.

Bitte beachten Sie, dass wir von unseren selbstzahlenden Patienten einen Deposit/Vorkasse anfordern müssen. Unserer Kostenschätzung können Sie den erforderlichen Betrag entnehmen. Vorauszahlungen sind per Banküberweisung oder, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, vor Ort per Kreditkarte möglich.

Nach Abschluss der Behandlung werden die Rechnungen aller beteiligten Fachabteilungen durch unser Patientenmanagement gesammelt und erfasst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies in manchen Fällen ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann und somit die Schlussabrechnung erst nach einigen Wochen vorliegt. Entsprechend kann sich die ggf. zustehende Rückerstattung eines Restbetrags verzögern.

 

  • Finanzierung über eine Botschaft

Die Universitätsmedizin Mainz akzeptiert von wenigen internationalen Botschaften Kostenübernahmegarantien. Bitte beachten Sie dabei, dass wir Behandlungen nur dann über die Botschaften abrechnen können, wenn bereits im Vorfeld die Behandlungsanfrage von der ausstellenden Botschaft an uns gerichtet wurde. Eine Vorkasse muss dann nicht geleistet werden.

 

  • EU-Patienten (geplante Behandlungen)

Patienten aus EU-Ländern, die über das EU-Sozialversicherungsabkommen versichert sind, können sich, unter bestimmten Voraussetzungen, mit einer von der gesetzlichen Krankenversicherung des Heimatlandes ausgestellten S2-Bescheinigung (E112) behandeln lassen. Bitte beachten Sie, dass Patienten entsprechende Anträge für eine S2-Bescheinigung noch vor Behandlungsbeginn und der Einreise nach Deutschland bei Ihrem Krankenversicherer (im Heimatland) stellen müssen.


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Heike B. Haegelen
Leitung
Gebäude 301
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
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Angelika Rodriguez
Case Management
Gebäude 301, Raum 35
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
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Michael Rodriguez
Auslandsabrechnung
Gebäude 301, Raum 22
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz