Das neue MAInz-DOC-Promotionskolleg für Promovierende der Human- und Zahnmedizin ist gestartet. Neben der Doktorarbeit können Promovierende an einem begleitenden wissenschaftlichen Curriculum teilnehmen. Die Organisation des Promotionskollegs erfolgt durch die Mainz Research School of Translational Biomedicine (TRANSMED). Weitere Informationen bekommen Sie hier.
Die Anforderungen an die Dissertationsschrift werden in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschrieben:
§9 Abs. 1 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Dissertationsschrift muss eine wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Bereicherung des medizinischen Wissens oder Urteilsvermögens beitragen; hierzu gehört auch die Bearbeitung didaktischer Probleme aus dem Bereich der Medizin.
In der Dissertationsschrift soll die Bewerberin oder der Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme durch Beobachtung, Experiment oder Literaturstudium zu erkennen und zu bearbeiten.
Die Dissertationsschrift soll entsprechend dem Thema zu den wichtigsten Ansichten des Schrifttums kritisch Stellung nehmen. Dissertationsschriften, die lediglich eine referierende Zusammenstellung bereits im Schrifttum geäußerter Ansichten ohne eigene Wertung und Kritik darstellen, erfüllen die Anforderungen nicht.
Die Betreuerinnen und Betreuer sollen darauf hinwirken, dass die Dissertationsschrift ganz oder in wesentlichen Auszügen in überregionalen wissenschaftlichen Zeitschriften (Peer Review) publiziert wird. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertationsschrift vorzulegen.
Wird ein Forschungsprojekt von mehreren Doktorandinnen und Doktoranden gemeinsam bearbeitet, so muss jede oder jeder die Darstellung ihres oder seines persönlichen Anteils am Forschungsprojekt und seiner Bedeutung für die Wissenschaft als Dissertation einreichen. Der eigene Anteil an der Bearbeitung des Forschungsthemas muss eindeutig abgrenzbar und klar herausgestellt sein.
Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig.
§9 Abs. 3 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Eine Abhandlung, die in einem Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades bereits von einer Hochschule zurückgewiesen worden ist, ist als Dissertationsschrift ausgeschlossen.
§4 Abs. 1 d der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, müssen zusätzlich ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Bescheinigung eines mindestens mit einer Punktzahl 60 bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) belegt.
Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich dass als Dissertation auch eine bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit angenommen werden kann, welche in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entspricht.
Welche weiteren Anforderungen gibt es um Publikationsbasiert zu promovieren?
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5 Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft.
Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich kumulativ zu promovieren. Die Dissertation muss in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entsprechen.
Welche weitere Anforderungen gibt es um kumulativ zu promovieren?
Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
Die Doktorandin oder der Doktorand müssen bei mindesten einer dieser Originalpublikationen als Erstautorin oder Erstautor zeichnen.
Die in der kumulativen Dissertationsschrift verwendeten Publikationen dürfen nicht in einem weiteren Promotions- beziehungsweise Habilitationsverfahren oder zur Erlangung sonstiger akademischer Grade als Teil der schriftlichen Leistung verwendet werden oder verwendet worden sein.
Der Arbeitsanteil aller beteiligten Autorinnen oder Autoren muss in Bezug auf Inhalt und Umfang ausführlich schriftlich dargelegt werden. Diese Darlegung muss von allen beteiligten Koautorinnen oder Koautoren separat durch Unterschrift bestätigt werden.
Zudem muss die Darlegung die Erklärung enthalten, dass sich jede Koautorin oder jeder Koautor der Regelung des §9 Abs. 5 Satz 10 der aktuell geltenden PromO bewusst und mit dessen Wirkung einverstanden ist, was ebenfalls jeweils durch Unterschrift bestätigt wird.
Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikationen ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikationen (Betreuerin oder Betreuer) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist.
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5 Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Mustervorlage
Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.
Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
Empfehlungen:
Bei der Abfassung des Literaturverzeichnisses ist unbedingt darauf zu achten, dass einerseits alle im Text genannten Zitate im Literaturverzeichnis und andererseits alle im Literaturverzeichnis aufgeführten Zitate auch im Text erscheinen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer habilitierten Betreuerin / Ihrem habilitierten Betreuer den Zitationsstil ab:
Ausführliche Beispiele und Literaturhinweise können Sie über den folgenden Link aufrufen.
Sollen Ergebnisse aus einer Dissertationsschrift vor Beendigung des Promotionsvorhabens publiziert werden, ist dies dem Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von der Doktorandin oder dem Doktoranden und der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich unter Bekanntgabe des Themas der Dissertation anzuzeigen. Die Tatsache, dass es sich um Ergebnisse aus Ihrer Dissertation handelt, ist in der vorgesehenen Publikation (als Fußnote) kenntlich zu machen und Ihr Name muss in der Publikation als Autor genannt werden.
Mustervorlage der Anzeige zur Vorveröffentlichung (neue PromoO) (Pdf , 23,7 KB)
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Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.
Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
Empfehlungen:
Nach Fertigstellung der Dissertation legt der/die Doktorand/in die Arbeit dem/der Betreuer(in) zur Durchsicht und Korrektur vor. Steht die endgültige Fassung fest, gibt der/die Betreuer(in) hierüber schriftlich sein Einverständnis.
Bei der Nominierung der Gutachterinnen und Gutachter sollen mögliche Befangenheiten ausgeschlossen werden. Sofern Erst- und Zweitgutachten von Mitgliedern der Universitätsmedizin erstellt werden, müssen sie unabhängig voneinander aus unterschiedlichen Instituten oder Kliniken verfasst werden.
Mustervorlage Einverständnis (Pdf , 48,4 KB)
Der Doktorand/die Doktorandin reicht schließlich die Dissertation mit den nachfolgenden Unterlagen beim Ressort Forschung und Lehre ein. Hierfür sind zwei festgebundene Exemplare der Dissertationsschrift im Format DIN A4 erforderlich. Es ist Leimbindung erforderlich (keine Spiralbindung, Klemm-Mappen oder Schnellhefter). Das Titelblatt der Arbeit muss von aussen erkennbar sein, indem man es entweder zusätzlich (!) auf den äusseren Kartoneinband drucken oder die Arbeit statt des Kartons mit Klarsichtfolie binden lässt. Arbeiten in Hardcover-Bindung, werden ab sofort nicht mehr akzeptiert!
Bitte senden Sie uns Ihre zwei festgebundenen Exemplare der Dissertationsschrift ausschließlich per Post zu.
Ab sofort und nur nach Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, kann die Dissertationsschrift auch in elektronischer Form eingereicht werden. Akzeptiert werden Dateien nur im PDF-Format.
Damit eine schnelle Sortierung der Dissertationsschrift erfolgen kann, benennen Sie das Dokument wie folgt:
Name_Vorname_TT_MM_JJJJ.pdf
TT_MM_JJJJ - Datum der elektronische Einreichung
Die zuzüglich zur Dissertationsschrift einzureichenden Unterlagen, müssen Sie uns weiterhin postalisch zusenden.
Über den folgenden Link können Sie Ihre Dissertationsschrift hochladen.
Die Arbeit kann erst zur Begutachtung versendet werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet; es erfolgt eine Rücksendung aller eingereichten Unterlagen.
Empfänger: Universitätsmedizin Mainz
bei: Sparkasse Mainz
´ BLZ: 550 501 20 (BIC: MALADE51MNZ)
Konto-Nr.: 75 (IBAN: DE83 5505 0120 0000 0000 75)
Als Verwendungszweck (ist unbedingt anzugeben): «57900 / 9724780 / Promotion / Name / Vorname -bitte unbedingt auch Namen und Vorname angeben-
Nach der Mitteilung über die Offenlegung der Dissertationsschrift, sind folgende Unterlagen unaufgefordert zu beantragen bzw. nachzureichen:
Abgabe Gutachten: 04. März 2022
(Abgabe nur von Gutachten- für Dissertationen, die sich bereits in der Begutachtungsphase befinden)
Promotionstermin: 12. Juli 2022
Abgabe Gutachten: 05. August 2022
(Abgabe nur von Gutachten- für Dissertationen, die sich bereits in der Begutachtungsphase befinden)
Promotionstermin: 06. Dezember 2022
Die Bewerberin oder der Bewerber kann den gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 gestellten Promotionsantrag bis zum Eintreffen eines Gutachtens ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
Wird der Promotionsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zurück genommen, gilt das Promotionsverfahren als erfolglos beendet.
Gemäß der Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung greift hier § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wonach Personen, die als Studierende einschließlich Diplomanden und Doktoranden staatlicher oder privater Hochschulen, für die die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig ist, während ihres Aufenthaltes auf einer Stätte dieser Hochschulen oder an derer mit ihnen wissenschaftlich zusammenarbeitender Einrichtungen, ohne immatrikuliert zu sein, sich auf der Unternehmensstätte im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers aufhalten, während ihres Aufenthaltes auf der Betriebsstätte gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften der Versicherung unterliegen.
Halten sich nicht-immatrikulierte Promovierende mithin mit Zustimmung der Universitätsmedizin auf dem Gelände der Universitätsmedizin auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Es muss jedoch beachtet werden, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Prüfung ihres Eintretens für jeden Einzelfall vorbehält, d.h. sollte sich ein Unfall ereignen, würde die Unfallkasse Rheinland-Pfalz das Vorliegen eines Versicherungsfalls prüfen.
Das Promotionsbüro ist zuständig für
Herrn Fatos Berisha
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 907 1. OG
Tel: 06131 17-9691
Fax: 06131 17-9669
Email
Das Ressort Forschung und Lehre ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Unsere Mitarbeiter erreichen Sie am besten per Mail.