Unsere Wahlleistungen

Unsere Klinik bietet außerhalb der allgemeinen stationären Krankenhausleistungen Wahlleistungen an. Für diese werden zusätzliche Entgelte erhoben, die allgemein gültig und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherer vereinbart sind. Sollten Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen klären Sie bitte zunächst die Verfügbarkeit auf der Sie aufnehmenden Station. Bei der Aufnahme teilen Sie bitte dem Aufnahmepersonal die für Sie vorgesehenen Wahlleistungen mit. Im Einzelnen bieten wir folgende Wahlleistungen an (Zuschläge je Berechnungstag in Euro):

Wahlleistungen nach § 17 KHEntgG/§22 BPflV

Übersicht Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft (Pdf , 95,9 KB)

Als Kostenerstattung für die Vervielfältigung von Behandlungsunterlagen gemäß § 16 Abs. 1, Satz 3 AVB werden folgende Entgelte erhoben (in Euro):

Entgelte für Anforderung der Behandlungsunterlagen (Pdf , 63,9 KB)

Umsatzsteuerpflicht!

Sofern die Leistungen des Klinikums nicht dem Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten und anderen Gesundheitsstörungen dienen (z.B. ästhetisch-plastische Leistungen usw.), sind diese umsatzsteuerpflichtig! Es werden die jeweils gültigen Steuersätze in Rechnung gestellt.